MERKMALE EINES LEADER PROJEKTES
LEADER Projekte werden gefördert wenn sie in LEADER-Mitgliedsgemeinden umgesetzt werden und einen Mehrwert für die gesamte Region schaffen (Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Wissen, Kultur, etc.).
Bitte planen Sie für die bis zur Projektumsetzung eine Vorlaufzeit von 3-6 Monaten ein!
LEADER Projekte haben folgende MERKMALE:
INNOVATIVES KONZEPT
Das Projektvorhaben basiert auf einem innovativen Konzept und etabliert neuartige Produkte bzw. Dienstleistungen, neue Verfahren bzw. Prozesse, neue Vermarktungswege oder Organsationsformen.
MEHRWERT FÜR DIE REGION
Das Projekt schafft Mehrwerte für unsere Region (Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Wissen, Erhalt regionaler Strukturen, etc.).
VERNETZUNG
Die Zusammenarbeit und Vernetzung von Wirtschafts- und Lebensbereichen bzw. Bevölkerungsgruppen und Gemeinden innerhalb und über die Region hinaus wird gefördert.
STÄRKUNG DER LEBENSQUALITÄT
Das Projektvorhaben trägt zur Stärkung der Lebensqualität unserer EinwohnerInnen und/oder der Aufenthaltsqualität unserer Gäste bei.
PROJEKTTRÄGERSCHAFT
Für das Projekt gibt es einen/e ProjektträgerIn (Privatpersonen, Vereine und Verbände, ARGE, Gemeinden, Betriebe etc.).
EIGENMITTEL
Die Eigenmittel zur Projektumsetzung sind gesichert. LEADER-Projekte müssen vorfinanziert werden und Fördermittel werden erst nach der Projektabrechnung ausbezahlt.
NACHHALTIGE NUTZUNG
Die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die nachhaltige Nutzung des Projektvorhabens sind auch nach dem Auslaufen der Förderung sichergestellt.
WIE LÄUFT EIN LEADER-PROJEKT AB?
☐ Um Projektideen mit LEADER umzusetzen, wird schon in einer frühen Phase der Kontakt mit dem LEADER-Büro empfohlen. Es wird geklärt, ob die Idee grundsätzlich förderfähig ist und wie die Vorgangsweise bei einem Projektantrag aussieht.
☐ Ausarbeitung Projektkonzept
☐ Einholung notweniger Genehmigungen
☐ Einholung von Vergleichsangeboten/Kostenvoranschlägen
☐ Klärung der (Vor-)Finanzierung
☐ Festlegung der förderwerbenden Person
☐ Einreichung des LEADER-Förderungsantrags: Aufrufe und Fristen
☐ Vorstellung des Projektes vor dem Projektauswahlgremium:
Das LEADER-Projektauswahlgremium kann nur vollständige Projektanträge bewerten!
Die Entscheidung, ob ein Projekt unter LEADER gefördert wird, fällt das Projektauswahlgremium (PAG).
Das Gremium bewertet Projektanträge nach einheitlichen Kriterien. Nach einer positiven Empfehlung durch das PAG erfolgt die endgültige Förderzusage durch die LEADER-verantwortliche Landesstelle (LVL). In Oberösterreich ist dies die Abteilung Land- und Forstwirtschaft.
Start des Projektes, frühestens nach der PAG Entscheidung
☐ Umsetzung des Projekts:
☐ Erbringung von nachzureichenden Unterlagen => finale Projektbewilligung durch die LVL
☐ Beachten der Publizitätsvorschriften: AMA Merkblatt Publizität
☐ Projektänderungen sind vom Projektträger selbstständig in der DFP anzukündigen www.ama.at/dfp
☐ Kostenerhöhungen
☐ Kostenumschichtungen
☐ Vorbereitung der Unterlagen für den Zahlungsantrag
☐ Einreichung des LEADER-Zahlungsantrags: www.ama.at/dfp
WAS BENÖTIGE ICH FÜR DEN PROJEKTANTRAG?
Der Projektantrag ist die Visitenkarte Ihres Vorhabens. Daher bitte beachten:
- Ich vermeide zu allgemeine und ausufernde Beschreibungen (besser: konkrete Aussagen, mit Zahlen und Fakten belegen).
- Meine Beschreibung ist für Außenstehende verständlich formuliert.
- Ich fokussiere mich auf Notwendiges (Erfolg liegt nicht in der Länge des Antrags).
- Die Umsetzung meines Projekts gliedere ich in nachvollziehbare Arbeitspakete.
- Arbeitsstunden und sonstige Kosten schätze ich realistisch.
- Die Angebote, die ich vor der Projektumsetzung einhole, sind präzise formuliert und vergleichbar.
Oft verbindet man mit dem Begriff „Förderung“ einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss. Tatsächlich umfassen Förderungen auch Kredite und Haftungen. Ein Zuschuss wird das Projekt niemals zu 100% finanzieren und wird in der Regel im Nachhinein ausbezahlt. Dementsprechend muss man sich auch über die Höhe der Projektkosten, Finanzierung und Liquidität während des Projektes Gedanken machen.
Der Antrag ist ausschließlich online über den aktuell offenen Aufruf der LEADER Region Oberinnviertel-Mattigtal über die Digitale Förderplattform der AMA zu stellen: Aufrufe und Fristen
Vorbereitungen für die Digitale Förderplattform:
- Handysignatur/ ID-Austria bei Bedarf aktivieren: Die Aktivierung einer Handy-Signatur ist in verschiedenen Registrierungsstellen und auch bei Ihrer Bezirksbauernkammer möglich.
- AMA-Betriebs- oder Klientennummer registrieren: Login/Registrierung eAMA
Der Antrag ist über den aktuell offenen Aufruf der LEADER Region Oberinnviertel-Mattigtal über die Digitale Förderplattform der AMA online zu stellen: Aufrufe und Fristen
Einloggen mit Handysignatur oder ID-Austria
FÖRDERANTRÄGE > Förderantrag erstellen
Maßnahme für LEADER-Projekte auswählen: Maßnahme 77-05-BML-UMSETZUNG oder per Freitextsuche nach „Oberinnviertel-Mattigtal“.
WICHTIG! Das Merkblatt LEADER enthält wichtige Informationen zur Förderung und zur Online Einreichung – dort sind auch alle erforderliche Angaben in der DFP angeführt und beschrieben: https://ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-05-bml-umsetzung/merkblaetter-und-unterlagen |
PROJEKTAUSWAHLKRITERIEN
Das inhaltliche Auswahlverfahren in der Region Oberinnviertel-Mattigtal erfolgt nach einem Kriteriensystem, welche wesentliche Inhalte und Dimensionen eines Projektvorhabens durch das Heranziehen von insgesamt 9 Kriterien 6 Bereichen.
Für eine positive Beurteilung sind mindestens 50% (= 9 Punkte) der maximal erreichbaren 18 Punkte notwendig.
In begründeten Fällen können die Auswahlkriterien im Laufe der Periode abgeändert werden. Sie werden der Verwaltungsbehörde zur Kenntnis gebracht.
Neben der Orientierungsfunktion für ProjektwerberInnen wird das regionale Kriteriensystem vom Projektauswahlgremium (PAG) zur Entscheidung über Förderempfehlung potentieller LEADER-Projekten in der Region herangezogen.
https://dahoamaufblian.at/wp-content/uploads/2023/08/OOE03-Qualtitaetskriterien.pdf
https://dahoamaufblian.at/wp-content/uploads/2023/08/OOE03-Klimakriterien-Fokussierung.pdf
TRANSPARENZ & VERTRAULICHKEIT
Eine transparente und nachvollziehbare Darstellung bzw. Dokumentation der getroffenen Förderentscheidungen ist notwendig und dient neben der Erfüllung eines Grundbedürfnisses nach Information, sowohl für die ProjektwerberInnen als auch für die interessierte Öffentlichkeit vor allem auch der Qualitätssicherung durch verbesserte Projektanträge. Vor allem bei Ablehnungen sollen konkrete Begründungen Ausgangspunkt für verbesserte und überarbeitete Anträge sein.
Die für die Beantragung von Projekten relevanten Informationen werden den Projektwerbern rechtzeitig auf der Website der LAG zur Verfügung gestellt. Die Termine werden rechtzeitig auf der Website bekannt gegeben.
TRANSPARENZ FÜR PROJEKTWERBERINNEN
Die Projektauswahl erfolgt objektiv und unvoreingenommen. Die Ergebnisse sind auch der bewilligenden Stelle zu übermitteln.
Auf Beschwerden, die diesen Auswahlprozess betreffen, erfolgen stets Rückmeldungen. Diese Beschwerden werden vom Vereinsvorstand analysiert und bei Bedarf werden Konsequenzen daraus gezogen.
TRANSPARENZ FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT
Die Wahrung des Datenschutzes für vertrauliche und sensible Daten des Projektwerbers bzw. der Projektwerberin oder des Projektes muss jederzeit gesichert sein. Dennoch gibt es einen legitimen Anspruch der Öffentlichkeit auf möglichst transparente und nachvollziehbare Information über die Projektauswahl im Zuge der Umsetzung der mit der Bevölkerung erarbeiteten Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027.
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG FÜR PAG-MITGLIEDER
Alle Projektbeiratsmitglieder unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die unter Paragraph 5/3 in der Geschäftsordnung festgehalten ist.